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Ra 2014/15/0011•Verwaltungsgerichtshof Ra 2014/15/0011
Ra 2014/15/0011Corte amministrativa suprema20 dic 2016
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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