Ro 2014/15/0005•Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/15/0005
Ro 2014/15/0005Corte amministrativa suprema19 ott 2016
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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