Ro 2014/15/0002•Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/15/0002
Ro 2014/15/0002Corte amministrativa suprema1 set 2015
Die Revision wird als unbegründet abgewiesen.
Die Revisionswerberin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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