Ro 2014/13/0040•Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/13/0040
Ro 2014/13/0040Corte amministrativa suprema24 nov 2016
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat der revisionswerbenden Partei Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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