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Ro 2014/13/0036•Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/13/0036
Ro 2014/13/0036Corte amministrativa suprema24 nov 2016
Die Revision wird als unbegründet abgewiesen.
Die revisionswerbende Partei hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 553,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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