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Ro 2014/13/0032•Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/13/0032
Ro 2014/13/0032Corte amministrativa suprema20 ott 2016
Die Revision wird als unbegründet abgewiesen.
Der Revisionswerber hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 553,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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