Ra 2014/13/0029•Verwaltungsgerichtshof Ra 2014/13/0029
Ra 2014/13/0029Corte amministrativa suprema25 gen 2017
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat der Revisionswerberin Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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