Ro 2014/13/0029•Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/13/0029
Ro 2014/13/0029Corte amministrativa suprema20 ott 2016
Die Revision wird als unbegründet abgewiesen.
Der Bund hat der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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