Ra 2014/13/0011•Verwaltungsgerichtshof Ra 2014/13/0011
Ra 2014/13/0011Corte amministrativa suprema22 feb 2017
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat der Revisionswerberin Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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