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Ro 2014/13/0007•Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/13/0007
Ro 2014/13/0007Corte amministrativa suprema20 ott 2016
Die Revision wird als unbegründet abgewiesen.
Die Revisionswerberin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von 610,60 EUR binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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