Ro 2014/12/0016•Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/12/0016
Ro 2014/12/0016Corte amministrativa suprema18 feb 2015
Besondere Rechtsgebiete
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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