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Ra 2014/12/0013•Verwaltungsgerichtshof Ra 2014/12/0013
Ra 2014/12/0013Corte amministrativa suprema1 lug 2015
Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Besondere Rechtsgebiete Auslegung unbestimmter Begriffe VwRallg3/4 Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung konstitutive Bescheide
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Das Land Salzburg hat der Revisionswerberin Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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