Verwaltungsgerichtshof Ra 2014/11/0109

Ra 2014/11/0109Corte amministrativa suprema11 nov 2015

Regest

Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Besonderes Fachgebiet

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof Ra 2014/11/0109

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.11.2015

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Kostenmehrbegehren wird abgewiesen.

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