Ra 2014/11/0062•Verwaltungsgerichtshof Ra 2014/11/0062
Ra 2014/11/0062Corte amministrativa suprema11 nov 2014
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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