Ra 2014/11/0060•Verwaltungsgerichtshof Ra 2014/11/0060
Ra 2014/11/0060Corte amministrativa suprema23 ott 2014
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund ist schuldig, der Revisionswerberin Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen zu ersetzen.
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