Ro 2014/11/0054•Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/11/0054
Ro 2014/11/0054Corte amministrativa suprema26 gen 2017
Die Revision wird als unbegründet abgewiesen.
Die revisionswerbende Partei hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 57,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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