Ro 2014/11/0046•Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/11/0046
Ro 2014/11/0046Corte amministrativa suprema23 mag 2014
Darlegung der Gründe für die Gewährung der aufschiebenden Wirkung Begründungspflicht Unverhältnismäßiger Nachteil
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG wird dem Antrag nicht stattgegeben.
Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.