Ro 2014/11/0041•Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/11/0041
Ro 2014/11/0041Corte amministrativa suprema27 mag 2014
Die Revision wird als unbegründet abgewiesen.
Die Revisionswerberin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 57,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzten.
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