Ro 2014/11/0039•Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/11/0039
Ro 2014/11/0039Corte amministrativa suprema30 apr 2014
Allgemein
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.