Ro 2014/11/0033•Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/11/0033
Ro 2014/11/0033Corte amministrativa suprema27 mag 2014
Die Revision wird als unbegründet abgewiesen.
Der Revisionswerber hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 57,40 binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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