Ro 2014/11/0031•Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/11/0031
Ro 2014/11/0031Corte amministrativa suprema15 ott 2015
Die Revision wird als unbegründet abgewiesen.
Die Revisionswerberin hat dem Land Oberösterreich Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.