Ra 2014/11/0028•Verwaltungsgerichtshof Ra 2014/11/0028
Ra 2014/11/0028Corte amministrativa suprema26 nov 2014
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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