Ro 2014/11/0013•Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/11/0013
Ro 2014/11/0013Corte amministrativa suprema27 mag 2014
Die Revision wird als unbegründet abgewiesen.
Der Revisionswerber hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 57,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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