Ra 2014/11/0007•Verwaltungsgerichtshof Ra 2014/11/0007
Ra 2014/11/0007Corte amministrativa suprema21 ago 2014
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in Höhe von EUR 1.346,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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