Ro 2014/10/0095•Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/10/0095
Ro 2014/10/0095Corte amministrativa suprema20 mag 2015
Besondere Rechtsgebiete
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhalts aufgehoben.
Die medizinische Universität Innsbruck hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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