Ro 2014/10/0067•Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/10/0067
Ro 2014/10/0067Corte amministrativa suprema29 lug 2014
Interessenabwägung Darlegung der Gründe für die Gewährung der aufschiebenden Wirkung Begründungspflicht Besondere Rechtsgebiete Naturschutz und Landschaftsschutz Unverhältnismäßiger Nachteil
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG wird dem Antrag nicht stattgegeben.
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