Ro 2014/10/0057•Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/10/0057
Ro 2014/10/0057Corte amministrativa suprema20 mag 2015
Die Revision wird zurückgewiesen.
Der Revisionswerber hat dem Land Steiermark Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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