Ro 2014/10/0040•Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/10/0040
Ro 2014/10/0040Corte amministrativa suprema18 feb 2015
Die Revision wird als unbegründet abgewiesen.
Die Revisionswerber haben dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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