Ra 2014/10/0038•Verwaltungsgerichtshof Ra 2014/10/0038
Ra 2014/10/0038Corte amministrativa suprema27 gen 2016
Allgemein Verfahrensbestimmungen
Das angefochtene Erkenntnis wird im Umfang seiner Spruchpunkte 1. und 3. wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes, im Übrigen (hinsichtlich Spruchpunkt 2.) wegen Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit, aufgehoben.
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