Ro 2014/10/0031•Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/10/0031
Ro 2014/10/0031Corte amministrativa suprema27 mag 2014
Der Antrag, der Verwaltungsgerichtshof möge erkennen, dass dem Antragsteller der Verbesserungsauftrag vom 12. Februar 2014 noch nicht rechtswirksam zugestellt worden sei, und diesem daher den Verbesserungsauftrag neuerlich zustellen, wird zurückgewiesen.
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