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Ro 2014/10/0030•Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/10/0030
Ro 2014/10/0030Corte amministrativa suprema5 ott 2016
Die Revision wird als unbegründet abgewiesen.
Der Revisionswerber hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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