Ro 2014/10/0016•Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/10/0016
Ro 2014/10/0016Corte amministrativa suprema20 mag 2015
Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
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