Ro 2014/10/0009•Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/10/0009
Ro 2014/10/0009Corte amministrativa suprema24 feb 2016
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat der Universität Wien Aufwendungen in der Höhe von EUR 57,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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