Ro 2014/10/0004•Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/10/0004
Ro 2014/10/0004Corte amministrativa suprema17 dic 2014
Besondere Rechtsgebiete
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Das Land Tirol hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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