Ra 2014/10/0003•Verwaltungsgerichtshof Ra 2014/10/0003
Ra 2014/10/0003Corte amministrativa suprema27 gen 2016
Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2
Die Revision wird zurückgewiesen.
Die revisionswerbende Partei hat den Mitbeteiligten Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.