Ro 2014/09/0005•Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/09/0005
Ro 2014/09/0005Corte amministrativa suprema5 nov 2014
Ermessen besondere Rechtsgebiete Ermessen VwRallg8
Die Revision wird als unbegründet abgewiesen.
Der Revisionswerber hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 57,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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