Ro 2014/08/0081•Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/08/0081
Ro 2014/08/0081Corte amministrativa suprema2 giu 2016
Der Revision wird Folge gegeben.
Das angefochtene Erkenntnis wird in seinem Spruchpunkt II. dahin abgeändert, dass die Beschwerde der mitbeteiligten Partei gegen den Bescheid der Pensionsversicherungsanstalt vom 27. Jänner 2014, HVBA-1302 160864, zur Gänze abgewiesen wird.
Das Kostenersatzbegehren der Revisionswerberin wird abgewiesen.
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