Ro 2014/08/0067•Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/08/0067
Ro 2014/08/0067Corte amministrativa suprema23 ott 2014
Die Revision wird als unbegründet abgewiesen.
Der Revisionswerber hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 57,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.