Ro 2014/08/0061•Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/08/0061
Ro 2014/08/0061Corte amministrativa suprema2 giu 2016
Die Revision wird als unbegründet abgewiesen.
Der Revisionswerber hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 57,40 und der mitbeteiligten Gebietskrankenkasse Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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