Ro 2014/08/0059•Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/08/0059
Ro 2014/08/0059Corte amministrativa suprema29 apr 2016
Die Revision wird als unbegründet abgewiesen.
Der Revisionswerber hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 57,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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