Ra 2014/08/0051•Verwaltungsgerichtshof Ra 2014/08/0051
Ra 2014/08/0051Corte amministrativa suprema23 gen 2015
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat der Revisionswerberin Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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