Ro 2014/08/0042•Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/08/0042
Ro 2014/08/0042Corte amministrativa suprema15 ott 2014
Die Revision wird als unbegründet abgewiesen.
Die Revisionswerberin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 57,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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