Ro 2014/08/0034•Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/08/0034
Ro 2014/08/0034Corte amministrativa suprema17 ott 2014
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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