Ro 2014/08/0032•Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/08/0032
Ro 2014/08/0032Corte amministrativa suprema19 mag 2014
Darlegung der Gründe für die Gewährung der aufschiebenden Wirkung Begründungspflicht Unverhältnismäßiger Nachteil
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG wird dem Antrag nicht stattgegeben.
Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.