Ra 2014/08/0028•Verwaltungsgerichtshof Ra 2014/08/0028
Ra 2014/08/0028Corte amministrativa suprema12 gen 2016
Der angefochtene Beschluss wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhalts aufgehoben.
Das Kostenbegehren der revisionswerbenden Partei wird abgewiesen.
Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.