Ro 2014/08/0027•Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/08/0027
Ro 2014/08/0027Corte amministrativa suprema26 mag 2014
Die Revision wird als unbegründet abgewiesen.
Der Revisionswerber hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 57,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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