Ro 2014/08/0021•Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/08/0021
Ro 2014/08/0021Corte amministrativa suprema11 mag 2017
"zu einem anderen Bescheid" Sachverhalt Beweiswürdigung
Die Revision wird als unbegründet abgewiesen.
Die revisionswerbende Partei hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 57,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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