Ro 2014/08/0019•Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/08/0019
Ro 2014/08/0019Corte amministrativa suprema31 lug 2014
Die Revision wird als unbegründet abgewiesen.
Die Revisionswerberin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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