Ro 2014/08/0010•Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/08/0010
Ro 2014/08/0010Corte amministrativa suprema3 mar 2016
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.326,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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