Ro 2014/07/0104•Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/07/0104
Ro 2014/07/0104Corte amministrativa suprema22 dic 2016
Die Revision wird als unbegründet abgewiesen.
Die revisionswerbende Partei hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 57,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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